Die Ombudsstelle ist eine von der arano group GmbH unabhängige, nicht deren Weisungen unterliegende, Anlaufstelle im Rahmen eines Compliance Management Systems.
Vorliegend übernimmt dies für uns die Kanzlei Rudolph Rechtsanwälte aus Nürnberg. Ansprechpartner sind hier die Rechtsanwälte Dr. Tobias Rudolph und/oder Christian Krausse, LL.M. Eur..
Gesetzestreues und regelkonformes Verhalten hat für unser Unternehmen höchsten Stellenwert.
Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten / potentiellen Gesetzesverstößen Kenntnis zu erlangen, um dieses abstellen zu können.
Das Hinweisgebersystem bietet über die Ombudsstelle die Möglichkeit potentielle Regelverstöße vertraulich zu melden.
Welche Aufgaben hat die Ombudsstelle?
Sie nimmt vertraulich Informationen mit Verdacht auf Verstöße/Unregelmäßigkeiten auf und bewertet diese unabhängig.
Sie schützt die Identität des Hinweisgebers (anwaltliche Verschwiegenheitspflicht).
Sie ist unparteiisch, diskret und neutral.
Sie beachtet datenschutzrechtliche Regelungen (DSGVO, BDSG).
Sie berichtet an den Compliance-Beauftragten des Unternehmens.
Warum Hinweisgeber nichts zu befürchten haben?
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Rudolph unterliegen als Ombudsstelle den gesetzlichen sowie berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten. Das gilt sowohl im Verhältnis zu dem Hinweisgeber als auch zum Unternehmen.
Den Hinweisgebern entstehen keine Kosten durch die Kontaktierung der Ombudsstelle.
Die Ermittlungen erfolgen unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit.